
FAQ - Antworten auf Ihre Fragen!
FAQ zur Prüfungsan- und abmeldung
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Wo und wie melde ich mich an?
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Grundsätzlich melden Sie sich immer über das Onlineprüfungssystem der Hochschule an.
zum Onlineprüfungssystem
Für die Klausuren melden Sie sich bitte über den Menüpunkt "Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung" an. (s. Punkt 2 "Prüfungsverwaltung" in dem beigefügten pdf-Dokument)
Die Anmeldung für die Labore erfolgt über den Menüpunkt "Veranstaltungen". (s. Punkt 6 "Veranstaltungen" in dem beigefügten pdf-Dokument)
Kategorie: Pruefungen -
Welche Fristen gibt es? Wann melde ich mich an?
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Es gibt drei Fristen, die Sie beachten müssen.
- Labore: Anmeldung zu Semesterbeginn (ca. 2 Wochen vor Vorlesungsbeginn bis zu den ersten drei Tagen der Vorlesungszeit).
- Fächer der Sozialen Kompetenz (SuK und Sprachen): Anmeldung in der Regel von der ersten bis dritten Vorlesungswoche (die genauen Fristen finden Sie auf der Homepage von SuK).
- Haupt- und Nachklausuren für die Fächer des FB EIT:
Wintersemester: Anfang November bis Mitte Januar
Sommersemester: Anfang Mai bis Mitte Juni
Übersicht der Fristen (Zeitplan)
Die genauen Fristen werden auf der Website veröffentlicht!
zum TerminplanKategorie: Pruefungen -
Muss ich mich für alle Fächer anmelden?
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Für Prüfungen zu Fächern des Fachbereichs EIT müssen Sie sich immer anmelden. Es gibt lediglich bei den Laboren Ausnahmen. Eine Übersicht der anzumeldenden Labore finden Sie auf der Website!
Übersicht der anzumeldenden LaboreKategorie: Pruefungen -
Kann ich auch schriftlich von einer Prüfung zurücktreten?
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Auf der Website im Download-Bereich finden Sie ein Formular. Dieses Formular akzeptieren wir nur, wenn eine Abmeldung über das Onlinesystem nicht möglich war und das Formular fristgerecht eingereicht wird. Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular direkt beim Prüfer ab.
zum Download-BereichKategorie: Pruefungen -
Wie melde ich mich für die Nachklausur an?
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Sie können sich nicht direkt zur Nachklausur anmelden. Wenn Sie dei Nachklausur schreiben wollen, melden Sie sich bitte zur Hauptklausur an und treten Sie zurück (spätestens einen Tag vor der Hauptklausur). Sie werden dann vom System zur die Nachklausuren angemeldet. Es gibt KEINE EIGENE Frist für die Anmeldung zu den Nachklausuren. Im System unterscheiden sich Hauptklausur und Nachklausur durch die Angabe des Semesters (es wird das Semester angegeben in dem die Prüfung stattfindet) und des Termins.
Semester der Prüfung + Termin 02 steht für die Hauptklausur,
Semester der Prüfung + Termin 01 steht für die Nachklausur.Wenn Sie sich zur Hauptklausur angemeldet haben und von dieser zurücktreten oder diese nicht bestanden haben, werden Sie automatisch zur Nachklausur pflichtangemeldet. Sie müssen dann nichts weiter tun.
Kategorie: Pruefungen -
Das Fach, in dem ich eine Prüfung ablegen will, ist nicht im Onlinesystem aufgeführt.
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Bitte prüfen Sie zunächst, ob eine Prüfung in diesem Fach im aktuellen Semester überhaupt angeboten wird.
Wenn es sich um ein SuK-Fach handelt, ist dieses Fach evt. nicht im Fächerkatalog für Soziale Kompetenz. Wenden Sie sich im Zweifel an das für Sie zuständige Prüfungssekretariat.Kategorie: Pruefungen -
Ein Labor, das ich besuchen will, ist nicht im System aufgeführt.
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Evt. handelt es sich nicht um ein Labor des Fachbereichs EIT. Dies gilt insbesondere für Studierende im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Handelt es sich um ein Labor des Maschinenbaus müssen Sie die Anmeldemodalitäten mit dem Fachbereich MK klären.
Kategorie: Pruefungen -
Wann und wie kann ich mich abmelden?
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Bitte melden Sie sich über das Onlineprüfungssystem ab. Beachten Sie die Fristen (bis einen Tag vor der Klausur).
Von Prüfungsleistungen im 3. Versuch können Sie nicht mehr zurücktreten. Sie müssen an dieser Prüfung teilnehmen, sonst droht die Exmatrikulation. Eine mündliche Ergänzungsprüfung können Sie zudem nur ablegen, wenn Sie die 3. schriftlliche Klausur abgelegt haben.
Kategorie: Prüfungsordnung, Pruefungen -
Ich habe die Anmeldefrist für die Hauptklausur versäumt, kann ich mich noch zur Nachklausur anmelden?
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Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen sich innerhalb der Frist zur Klausur anmelden. Verspätete Anmeldungen werden zurückgewiesen.
Kategorie: Pruefungen -
Wann finden die Hauptklausuren statt und wann die Nachklausuren?
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Die Hauptklausuren finden am Ende des Semesters statt (die letzten beiden Wochen der Vorlesungszeit), die Nachklausuren zu Beginn des nächsten Semesters (die ersten drei Wochen der Vorlesungszeit).
Kategorie: Pruefungen -
Ich habe die Hauptklausur nicht bestanden, bzw. ich bin zurückgetreten. Muss ich mich zur Nachklausur selbst anmelden?
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Zu den Nachklausuren können Sie sich nicht selbst anmelden. Sie werden ca. vier bis sechs Wochen vor dem nächsten Prüfungstermin automatisch für die Klausuren pflichtangemeldet. Sobald die Pflichtanmeldungen durchgeführt sind, werden Sie über die Website informiert.
Kategorie: Pruefungen -
Wo erfahre ich die Prüfungstermine?
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Der Klausurplan wird auf der Website veröffentlicht.
zum KlausurplanKategorie: Pruefungen -
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich die Klausur am Ende des Semesters oder zu Beginn des nächsten Semesters schreiben soll. Wie soll ich vorgehen?
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Melden Sie sich zur Hauptklausur am Semesterende an. Wenn Sie die Klausur nicht mitschreiben wollen, melden Sie sich rechtzeitig wieder ab. Sie werden dann vom Fachbereich für den nächsten Prüfungstermin (Nachklausur zu Beginn des nächsten Semesters) pflichtangemeldet.
Kategorie: Pruefungen -
Was passiert, wenn ich nicht an einer Prüfung teilnehme, obwohl ich angemeldet bin?
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Wenn Sie nicht rechtzeitig zurückgetreten sind, erfolgt der Eintrag „Nicht erschienen“ mit der Note 5,0. Der Fehlversuch wird Ihnen angerechnet, falls Sie nicht für den Zeitpunkt der Prüfung eine Prüfungsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Dieses Attest müssen Sie unverzüglich beim Prüfer oder beim Prüfungssekretariat einreichen.
Beachten Sie, dass Prüfungsleistungen nur beschränkt wiederholbar sind.Kategorie: Pruefungen -
Wie erhalte ich die Zugangsdaten für das Onlineprüfungssystem?
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Die Daten werden Ihnen auf dem Postweg zugeschickt.
Kategorie: Pruefungen -
Ich habe mein Passwort vergessen, wo bekomme ich Hilfe?
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Bitte wenden Sie sich an das SSC.
Kategorie: Pruefungen -
Meine TAN-Liste funktioniert nicht oder ich habe sie verloren.
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Bitte wenden Sie sich an das SSC.
Kategorie: Pruefungen -
Welches Prüfungssekretariat ist für meinen Studiengang zuständig?
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Welches Prüfungssekretariat für Sie zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Studiengang Sie studieren. Informationen finden Sie auf der Website.
zum PrüfungssekretariatKategorie: Pruefungen -
Ich habe mich vor kurzem für eine Prüfung angemeldet, leider wird die Anmeldung im Onlinesystem nicht mehr angezeigt.
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Kontrollieren Sie immer die Übersicht „Info über angemeldete Prüfungen“ und nutzen Sie die Möglichkeit der pdf-Erstellung. Damit haben Sie selbst die Sicherheit, dass die Anmeldung verbucht wurde.
Dass Anmeldungen durch einen Systemfehler verschwinden, kann ausgeschlossen werden. Alle Aktionen im System werden protokolliert.Kategorie: Pruefungen -
Mein Computer zuhause ist leider defekt und ich konnte mich nicht mehr rechtzeitig anmelden. Was kann ich tun?
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Melden Sie sich unverzüglich (persönlich oder schriftlich – Email-Nachrichten werden nicht akzeptiert) in Ihrem zuständigen Prüfungssekretariat. Der Prüfungsausschussvorsitzende für Ihren Studiengang wird dann entscheiden, ob Sie an der Klausur teilnehmen können.
Kategorie: Pruefungen
FAQ zur Prüfungsordnung
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Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?
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Prüfungsvorleistungen können Sie unbegrenzt oft wiederholen. Bei Prüfungsleistungen haben Sie drei schriftliche Versuche. Bestehen Sie auch den dritten Versuch nicht, müssen Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen.
Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.
Welche Prüfungen Prüfungsvorleistungen sind und welche Prüfungsleistungen sehen Sie bei der Anmeldung zur Prüfung, wenn Sie die Prüfung anwählen bzw. im Modulhandbuch.
Kategorie: Prüfungsordnung -
Ich habe eine Prüfungsleistung dreimal nicht bestanden. Muss ich mich zur mündlichen Ergänzungsprüfung anmelden?
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Wenn Sie eine Prüfungsleistung im 3. Versuch nicht bestanden haben, erhalten Sie vom Prüfungsausschuss ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, mit dem Prüfer Ihrer letzten Klausur innerhalb von acht Wochen einen Termin zur mündlichen Ergänzungsprüfung zu vereinbaren. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.
Kategorie: Prüfungsordnung -
Wann und wie kann ich mich abmelden?
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Bitte melden Sie sich über das Onlineprüfungssystem ab. Beachten Sie die Fristen (bis einen Tag vor der Klausur).
Von Prüfungsleistungen im 3. Versuch können Sie nicht mehr zurücktreten. Sie müssen an dieser Prüfung teilnehmen, sonst droht die Exmatrikulation. Eine mündliche Ergänzungsprüfung können Sie zudem nur ablegen, wenn Sie die 3. schriftlliche Klausur abgelegt haben.
Kategorie: Prüfungsordnung, Pruefungen
FAQ zu sozialer Kompetenz IM STG. BACHELOR EIT!
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Welche Fächer kann ich für das Modul Soziale Kompetenz 1 wählen?
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Für das Modul Soziale Kompetenz 1 müssen Sie zwei Fächer (mit je 2 SWS) besuchen:
1. Eine Fremdsprache ab Kompetenzstufe B1.
2. Eine wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltung. Dazu gehören u. a. die Fächer Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (3901), Arbeitswissenschaften (3902), Betriebsführung (3903), Kostenrechnung (3904) oder Marketing (3907), die von Hrn. Prof. Dr. Groß angeboten werden.
Sie können jedoch auch ein wirtschaftwissenschaftliches Fach wählen, das vom Fachbereich GS angeboten wird.Eine Liste der möglichen Veranstaltungen wird i. d. Regel zu Semesterbeginn veröffentlicht.
Kategorie: SozialeKompetenz -
Welche Fächer kann ich für das Modul Soziale Kompetenz 2 wählen?
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Für das Modul Soziale Kompetenz 2 müssen Sie ebenfalls zwei Fächer (mit je 2 SWS) besuchen:
Hier dürfen Sie frei nach Interesse und Neigung ein Fach im Bereich der Sozial- und Kulturwissenschaften wählen. Sie können auch eine weitere Fremdsprache oder Wirtschaftswissenschaft besuchen.
Kategorie: SozialeKompetenz -
Wo und wie melde ich mich an?
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Grundsätzlich melden Sie sich immer über das Onlineprüfungssystem der Hochschule an.
zum OnlineprüfungssystemKategorie: SozialeKompetenz -
Wann muss ich die Veranstaltungen besuchen?
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Laut Studienplan empfehlen wir Ihnen den Besuch der Lehrveranstaltungen für Soziale Kompetenz 1 im 1. bzw. im 3. Fachsemester. Für das Modul Soziale Kompetenz 2 im 4. bis 6. Fachsemester.
Sie können auch eine andere Reihenfolge wählen. Beachten Sie aber, dass Sie das Grundlagenstudium (und damit Soziale Kompetenz 1) vor Beginn des Berufspraktischen Projekts abgeschlossen haben müssen.
Kategorie: SozialeKompetenz -
Ich habe mehr als die nötigen vier Fächer besucht. Welche Fächer gehen in die Endnote ein?
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Wenn Sie mehr Fächer absolviert haben, als Sie benötigen, werden in der Regel die Fächer mit den besten Ergebnissen herangezogen. Bitte klären Sie dies vor der Zeugniserstellung mit dem Prüfungssekretariat und geben Sie ggf. an, welche Fächer den Modulen zugeordnet werden sollen.
Kategorie: SozialeKompetenz
FAQ zu Noten
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Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?
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Wählen Sie ein Fachgebiet aus dem Studium, das Sie besonders interessiert und suchen Sie sich eine Stelle für eine Abschlussarbeit in der Industrie oder in der Hochschule. Sprechen Sie ggf. mit den Dozenten, deren Fachgebiet Sie interessiert und fragen Sie nach Firmen und möglichen Themen.
Sobald Sie eine Stelle für die Abschlussarbeit haben, müssen Sie diese anmelden,
das Anmeldeformular finden Sie auf der Web-Seite.
www.eit.h-da.de/studium-eit/downloads/index.htmLegen Sie das Anmeldeformular im Sekretariat des Prüfungsausschusses zur Überprüfung der Voraussetzungen vor.
Holen Sie die Einverständniserklärung des/der von Ihnen gewünschten Referenten/in und des/der Korreferenten/in ein und stimmen mit dem/der Referenten/in Beginn und Abgabedatum der Abschlussarbeit ab.
Erfüllen Sie die notwendigen Voraussetzungen, so erteilt der Prüfungsausschuss die Zulassung.Weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt.
Kategorie: Abschlussarbeit, Noten -
Eine Modulnote ist noch nicht eingetragen, obwohl ich alle Teilleistungen erfolgreich abgelegt habe.
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Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten in Ihrer Notenübersicht immer zuerst an das für Sie zuständige Prüfungssekretariat.
E-Mail-Kontakt zum PrüfungssekretariatKategorie: Noten -
Wann werden die Klausurergebnisse im System eingetragen?
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Die Klausuren sollen innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung veröffentlicht werden. Die Ergebnisse werden i. d. Regel vom Prüfer selbst eingegeben. Sobald die Noten eingetragen sind, können Sie das Ergebnis online abrufen.
Kategorie: Noten
FAQ zur Abschlussarbeit
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Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?
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Wählen Sie ein Fachgebiet aus dem Studium, das Sie besonders interessiert und suchen Sie sich eine Stelle für eine Abschlussarbeit in der Industrie oder in der Hochschule. Sprechen Sie ggf. mit den Dozenten, deren Fachgebiet Sie interessiert und fragen Sie nach Firmen und möglichen Themen.
Sobald Sie eine Stelle für die Abschlussarbeit haben, müssen Sie diese anmelden,
das Anmeldeformular finden Sie auf der Web-Seite.
www.eit.h-da.de/studium-eit/downloads/index.htmLegen Sie das Anmeldeformular im Sekretariat des Prüfungsausschusses zur Überprüfung der Voraussetzungen vor.
Holen Sie die Einverständniserklärung des/der von Ihnen gewünschten Referenten/in und des/der Korreferenten/in ein und stimmen mit dem/der Referenten/in Beginn und Abgabedatum der Abschlussarbeit ab.
Erfüllen Sie die notwendigen Voraussetzungen, so erteilt der Prüfungsausschuss die Zulassung.Weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt.
Kategorie: Abschlussarbeit, Noten -
Wo gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
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In der Regel geben Sie Ihre Abschlussarbeit im Prüfungssekretariat ab. Sollte das Büro an diesem Tag nicht besetzt sein, können Sie die Arbeit auch in einem anderen Büro im Gebäude D16/4. Stock abgeben.
Auch während der vorlesungsfreien Zeit ist zu den üblichen Bürozeiten immer eine Person anwesend, die Ihre Arbeit entgegen nimmt.
Kategorie: Abschlussarbeit -
Gibt es Vorschriften zur Gestaltung der Abschlussarbeit?
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Musterdokumente zu den Angaben und Erklärungen, die in die Abschlussarbeit eingebunden werden müssen, finden Sie im Download-Bereich.
Sie können diese Dokumente verwenden oder eigene erstellen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie alle Angaben übernehmen. Hinsichtlich Schriftart, Seitenränder o. ä. gibt es keine Vorschriften von Seiten des Fachbereichs. Richten Sie sich nach den in wissenschaftlichen Arbeiten üblichen Formaten. Informationen hierzu finden Sie im Internet und in vielen Ratgeber-Büchern.
Kategorie: Abschlussarbeit -
Ich gebe meine Arbeit am letzten Tag des Semesters ab, muss ich mich noch für das Folgesemester rückmelden?
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- Wenn Sie in einem Diplom-Studiengang studieren gilt folgendes:
Wenn Sie Ihre Arbeit am Ende des Semesters abgeben, müssen Sie sich nicht mehr zurückmelden, sofern die Diplomarbeit Ihre letzte Leistung im Studium ist. - Wenn Sie einem Bachelor- oder Masterstudiengang studieren gilt: Nach Abgabe der Arbeit müssen Sie noch ein Kolloquium absolvieren. Das Kolloquium ist dann die letzte Leistung Ihres Studiums. Sie müssen für das Semester, in dem das Kolloquium stattfindet, eingeschrieben sein.
Kategorie: Abschlussarbeit - Wenn Sie in einem Diplom-Studiengang studieren gilt folgendes:
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Wie lange dauert die Erstellung der Abschlussdokumente?
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Nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit muss Ihre Arbeit von den Referenten gelesen und beurteilt werden. Dies dauert in der Regel ca. vier Wochen. Danach können die Abschlussdokumente ausgefertigt werden.
Die Dokumente werden im Prüfungssekretariat ausgestellt und an das zentrale Prüfungsamt (A10/101, www.h-da.de/hochschule/einrichtungen/hochschulweite-einrichtungen/pruefungsamt/index.htm ) weitergeleitet. Dort werden die noch notwendigen Unterschriften im Präsidium eingeholt und die Dokumte gesiegelt. Für die endgültige Fertigstellung werden daher noch einmal ca. zwei Wochen benötigt.
Kategorie: Abschlussarbeit -
Wie erhalte ich mein Zeugnis?
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Ihre Abschlussdokumente erhalten Sie so bald wie möglich beim Prüfungsamt (Geb. A10/Raum 103,
www.h-da.de/hochschule/einrichtungen/hochschulweite-einrichtungen/pruefungsamt/index.htm ).
Über die Fertigstellung werden Sie per Email benachrichtigt. Wenn Sie keine Email-Adresse angegeben haben, können Sie etwa 3-4 Wochen nach Abschluss telefonisch beim Prüfungsamt nachfragen.Weitere Informationen enthält dieses Schreiben des Prüfungsamtes.
Kategorie: Abschlussarbeit
Besondere Infos für WIng-Studierende
Für den Studiengang WIng finden Sie weitere Antworten hier:
FAQ für Wechsler in den Studiengang WIng
