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Prüfungen

Die wichtigsten Regelungen bzgl. Prüfungen werden hier kurz zusammengefasst. Die gesetzlich gültige Formulierung dieser Regelungen ist in der Prüfungsordnung enthalten.

Bei den Prüfungen wird zwischen Prüfungsleistung und Fachprüfung unterschieden. Eine Prüfungsleistung ist das Ergebnis einer Prüfung zu einer einzelnen Lehrveranstaltung. Der Begriff Fachprüfung steht für die Gesamtheit aller Prüfungen eines Moduls.

Die Noten der Fachprüfung werden ermittelt, indem die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen des Moduls gemäß den Kreditpunkten gewichtet werden und dann der Mittelwert gebildet wird. Im Grundstudium ergibt sich nach der Mittelung eine Prozentzahl, die nach der jeweils gültigen Zuordnungstabelle in eine Note umgewandelt wird. Im Hauptstudium ergibt sich die Note direkt aus der Mittelung.

Wer zu einer Prüfung, zu der er sich angemeldet hat, nicht erscheint, erhält die Note 5,0.

Die Prüfungsordnung sieht eine Freiversuchsreglung vor. Wenn eine Prüfungsleistung erstmals genau am Ende des Semesters abgelegt wird, in dem die Lehrveranstaltung laut Regelstudienplan vorgesehen ist und wenn sie mit nicht bestanden bewertet wird, so gilt der Versuch als nicht unternommen.
Wenn die beschriebene Prüfungsleistung bestanden wurde, darf sie zu Beginn des folgenden Semesters zum Zwecke der Verbesserung noch einmal abgelegt werden.
Wird eine Prüfungsleistung des Wahlpflichtbereiches im Rahmen der Freiversuchsregelung nicht bestanden, so gilt der Versuch als nicht unternommen und es kann ein anderes Wahlpflichtfach gewählt werden.

Prüfungsleistungen können (abgesehen von der Freiversuchsreglung) einmal schriftlich wiederholt werden. Wird ein Fach endgültig nicht bestanden, so werden alle Fächer des betreffenden Moduls gemeinsam mündlich geprüft. Besteht ein Modul aus mehr als zwei Fächern, so wird diese mündliche Modulprüfung im Allgemeinen von zwei Prüfern durchgeführt. Wird die Modulprüfung nicht bestanden, so ist das Studium dieser Fachrichtung beendet.

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