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Allgemeines
Q: Wie lange dauert das Studium?
Q: Welchen Abschluss erhalte ich nach erfolgreichem Studium?
Q: Unterscheidet sich dieser Abschluss von den an Universitäten verliehenen Bachelor Abschlüssen?
Q: Wie werde ich während des Studiums durch die h_da betreut?
Q: Wie viel Wert wird auf die Praxisanteile während des Studiums gelegt?
Vorpraxis
Q: Ich habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung, muss ich trotzdem ein Vorpraktikum machen?
Q: Ich habe keine abgeschlossene Ausbildung, kann ich meine praktische Erfahrung trotzdem anrechnen lassen?
Q: Muss ein Praktikumsbericht erstellt werden?
Q: Bis wann muss die Vorpraxis nachgewiesen werden?
Q: Wer ist für die Anerkennung der Vorpraxis zuständig; An wen muss ich mich wenden?
Prüfungen
Q: Kann ich die Note einer bestandenen Prüfung verbessern?
Q: Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Kann ich die Prüfung wiederholen?
Q: Ich möchte mich von einer Prüfung abmelden. Was muss ich beachten?
Q: Worin unterscheiden sich Prüfungsleistungen von Prüfungsvorleistungen?
Betreutes Praxisprojekt (BPP)
Q: Wie ist das BPP aufgebaut?
Q: Muss ein Praktikumsbericht geführt werden?
Q: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um zum BPP zugelassen zu werden?
Q: Muss ich mir eine Praktikumsstelle selbst suchen oder bekomme ich einen Praktikumsplatz von der Hochschule zugewiesen?
Q: Wann findet das BPP statt und wie lange dauert es?
Q: Was muss ich bei der Wahl der Praxisstelle beachten?
Q: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden damit das BPP anerkannt wird?
Antworten
Q: Wie lange dauert das Studium?
A: Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester
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Q: Welchen Abschluss erhalte ich nach erfolgreichem Studium?
A: Es wird der akademische Grad „Bachelor of Science“ (Kurzform „B.Sc.“) verliehen.
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Q: Unterscheidet sich dieser Abschluss von den an Universitäten verliehenen Bachelor Abschlüssen?
A: Nein, es besteht kein formaler Unterschied, aber das Studium an der h_da ist stärker auf die Praxis ausgerichtet. Absolventen sind so hervorragend für einen direkten Berufseinstieg qualifiziert.
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Q: Wie werde ich während des Studiums durch die h_da betreut?
A Die Hochschule organisiert für die Studierenden ein kontinuierliches Beratungs- und Betreuungsangebot durch allgemeine Studienberatung, Studienfachberatung und Mentorenbetreuung.
-> §8(1) ABPO
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Q: Wie viel Wert wird auf die Praxisanteile während des Studiums gelegt?
A: In allen Fachrichtungen des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen werden Kenntnisse im Rahmen von Vorlesungen, Laboren, Übungen, Exkursionen und Projekten vermittelt.
Im 7. Semester ist ein „Betreutes Praxisprojekt (BPP)“ (15 LP) vorgesehen.
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Q: Ich habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung, muss ich trotzdem ein Vorpraktikum machen?
A: Eine abgeschlossene Lehre in einem technischen oder betriebswirtschaftlichen Fachberuf ist voll auf die Vorpraxis anrechenbar.
-> Anhang 3 §2(2) BBPO
Näheres hierzu findet ihr auch auf der Seite Praktika.
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Q: Ich habe keine abgeschlossene Ausbildung, kann ich meine praktische Erfahrung trotzdem anrechnen lassen?
A: Praktikumszeiten einer Fachoberschule, praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium, fachrelevante Kurse oder Lehrgänge, die während der Wehr- oder Zivildienstzeit absolviert wurden, werden auf die Vorpraxis angerechnet.
-> Anhang 3 §2(3) BBPO
Näheres hierzu findet ihr auch auf der Seite Praktika.
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Q: Muss ein Praktikumsbericht erstellt werden?
A: Für die Anerkennung der Vorpraxis müssen qualifizierte Praktikantenzeugnisse vorgelegt werden, aus denen ersichtlich ist, welche Tätigkeiten im Praktikum durchgeführt wurden. Nur wenn das Zeugnis keine aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung erhält, muss zusätzlich ein Berichtsheft vorgelegt werden.
-> Anhang 3 §2(1) BBPO
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Q: Bis wann muss die Vorpraxis nachgewiesen werden?
A: Die Vorpraxis ist in der Regel vor der Immatrikulation abzuleisten. In begründeten Ausnahmefällen kann der Nachweis der Vorpraxis auch bis zum Ende des 3. Semesters erbracht werden.
-> Anhang 3 §1(1) BBPO
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Q: Wer ist für die Anerkennung der Vorpraxis zuständig; An wen muss ich mich wenden?
A: Wer aktuell für die Anerkennung zuständig ist steht auf dieser Seite.
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Q: Kann ich die Note einer bestandenen Prüfung verbessern?
A: Nein, das geht nicht. Bestandene Prüfungsleistungen können generell nicht wiederholt werden.
-> §17 (1) ABPO
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Q: Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Kann ich die Prüfung wiederholen?
A: Nichtbestandene Prüfungsleistungen können zweimal gemäß der, in der Modulbeschreibung, vorgesehenen Form wiederholt werden.
  1. Erster Klausurtermin
  2. Erster Wiederholungstermin
  3. Zweiter Wiederholungstermin
  4. Mündliche Prüfung
-> ABPO §17 (2),(6)
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Q: Ich möchte mich von einer Prüfung abmelden. Was muss ich beachten?
A: Eine Abmeldung ist ohne Angabe von Gründen bis zu einem Tag vor dem Prüfungsbeginn möglich. Die Abmeldung erfolgt in der Regel über das Online-Prüfungssystem.
Sollte eine Online-Abmeldung nicht möglich sein, kann dieses
Formular verwendet werden. Es gilt weiterhin die oben angegebene Frist.
-> §14 (4) ABPO, §9 (2) BBPO
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Q: Worin unterscheiden sich Prüfungsleistungen von Prüfungsvorleistungen?
A: Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen sind unbeschränkt wiederholbar. Bei Bildung der Modulnote werden Prüfungsleistungen zu zwei Dritteln, Prüfungsvorleistungen zu einem Drittel gewichtet.
-> §8 BBPO

Prüfungsvorleistungen sind in der Regel Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfungsleistung. Abweichendes kann, einzeln für die Module, im Modulhandbuch geregelt sein.
-> §9 (3) BBPO
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Q: Wie ist das BPP aufgebaut?
A: Das BPP ist in eine praktische Ausbildung und praxisbegleitende Lehrveranstaltungen aufgeteilt.
-> §3 (1) OBPP
Die Lehrveranstaltungen werden an einem wöchentlichen Studientag oder in Form von Blockveranstaltungen angeboten. Eine Kombination aus Studientagen und Blockveranstaltungen ist ebenfalls möglich. Die Termine legt die BPP-Leiterin oder der BPP-Leiter fest. Die Teilnahme am Begleitstudium ist Pflicht und eine Voraussetzung für die Anerkennung des BPP.
-> §8 (1) OBPP
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Q: Muss ein Praktikumsbericht geführt werden?
A: Die Studierende oder der Studierende hat zum Abschluss des BPP einen durch die Betreuerin oder den Betreuer zu begutachteten und benoteten Bericht über die praktische Tätigkeit in der Praxisstelle anzufertigen. Der Bericht ist spätestens bis 2 Wochen nach Beendigung der Tätigkeit und spätestens eine Woche vor dem BPP-Kolloquium bei der Betreuerin oder dem Betreuer einzureichen.
-> §8 (2) OBPP
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Q: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um zum BPP zugelassen zu werden?
A: Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
  1. Die Vorpraxis ist absolviert und anerkannt,
  2. alle Module des 1. bis 4. Semesters sind erfolgreich abgeschlossen,
  3. Angaben über den Ort der Durchführung des Projekts müssen erfolgt sein. Die Anerkennung der Praktikumsstelle ist in der OBPP-BWING §10 geregelt.
-> §10 (2) BBPO
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Q: Muss ich mir eine Praktikumsstelle selbst suchen oder bekomme ich einen Praktikumsplatz von der Hochschule zugewiesen?
A: Die Beschaffung von Praxisplätzen bei geeigneten Unternehmen obliegt den Studierenden. Der Fachbereich ist bei der Vermittlung von Praxisstellen behilflich.
-> §1 (2) OBPP
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Q: Wann findet das BPP statt und wie lange dauert es?
A: Das BPP findet in der Regel im 7. Semester statt. Die praktischen Ausbildungsteile umfassen 10 Wochen.
-> §4 (2) OBPP, §3 (2) OBPP
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Q: Was muss ich bei der Wahl der Praxisstelle beachten?
A:
  • Die praktische Ausbildung kann unter Beachtung von §2 (OBPP) in folgenden Bereichen erfolgen:
  • Forschung, Entwicklung
  • Projektierung, Konstruktion
  • Fertigung, Fertigungsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Logistik
  • Montage, Prüffeld, Qualitätskontrolle
  • Betriebsorganisation, Verwaltung, Marketing, Projektmanagement und Controlling
-> §7 OBPP
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Q: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden damit das BPP anerkannt wird?
A: Die/Der Studierende erhält die Anerkennung der ordnungsgemäßen Ableistung des BPP, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  1. Vorlage der Bescheinigung der Ausbildungsstelle gemäß §6, Ziffer 2.c OBPP,
  2. Anerkennung des Praxisberichts durch die Betreuerin oder den Betreuer,
  3. Anerkennung des Kolloquiumsvortrags durch die Betreuerin oder den Betreuer,
  4. Leistungsnachweis über die BPP-Begleitstudien.
-> §10 (1), OBPP
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