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Praktikum

Im Rahmen des Bachelor-Studiums sind praktische Tätigkeiten erforderlich. Inhalt und Ablauf sind in der Prüfungsordnung geregelt.

Die Vorpraxis von acht Wochen soll den Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln und sie mit fachtypischen Arbeitsvorgängen wie Bearbeitung von Werkstoffen, Löten, Verdrahten usw. vertraut machen.

Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn durchgeführt werden. Sie muss spätestens zum Abschluss des 3. Semesters nachgewiesen werden. Der Nachweis geschieht in der Regel durch Vorlage eines Berichtsheftes und eines Praktikantenzeugnis’ bei den Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs. Das Praktikantenzeugnis muss Auskunft über die Dauer und die Inhalte des Praktikums geben.

Es ist möglich, vor dem Studium ausgeführte praktische Tätigkeiten auf die Vorpraxis anzurechnen und diese somit zu verkürzen bzw. ganz zu ersetzen. Über die Anerkennung solcher Tätigkeiten entscheiden im Einzelfall die mit der Anerkennung von Praktika Beauftragten des Fachbereichs.

Einige Beispiele für solche Tätigkeiten:

  • eine abgeschlossene Lehre in einem technischen Fachberuf ist voll auf die Vorpraxis anrechenbar.
  • bescheinigte Praktikumszeiten einer Fachoberschule der Organisationsform A, Schwerpunkt Elektrotechnik oder Maschinenbau, und Fachpraktika werden auf die Vorpraxis angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Dauer den Anforderungen entsprechen, die an die Vorpraxis gestellt werden
  • bescheinigte praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium Schwerpunkt Elektrotechnik oder Maschinenbau
  • nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch Kurse, Lehrgänge oder während der Bundeswehrzeit erworben wurden, können in begrenztem Umfang auf die Vorpraxis angerechnet werden.

Praktikumszeiten in Entwicklungsländern können teilweise angerechnet werden.

Im 6. und 7. Fachsemester absolvieren die Studierenden ein Betreutes Praxisprojekt (BPP), das in zwei einzelne Projekte aufgeteilt werden kann. Durch das BPP sollen die erworbenen Kenntnisse in praktische Ingenieurtätigkeit umsetzt und Einblicke in das Berufsfeld vermittelt werden.

Das BPP dauert insgesamt 17 Wochen. Es wird durch einführende Lehrveranstaltungen vorbereitet und durch einen Bericht sowie den Besuch eines Seminars abgeschlossen.

Die Studierenden suchen eigenverantwortlich eine BPP-Stelle. Der Fachbereich unterstützt sie bei der Auswahl und – falls notwendig – bei der Stellensuche.

Das betreute Praxisprojekt wird unter bestimmten Bedingungen für den konsekutiven Master-Studiengang anerkannt (siehe PO). Dadurch können Bachelor-Absolventen des Studiengangs „Elektrotechnik und Informationstechnik“ der Hochschule Darmstadt, die ihr Studium im Master-Studiengang weiterführen, den Master-Abschluss bereits nach drei Semestern Regelstudienzeit erlangen.

Eine Anerkennungen von praktischen Tätigkeiten auf das BPP, die vor oder während des Grundlagenstudiums stattfinden, gibt es grundsätzlich nicht, da die im BPP geforderte Ingenieurtätigkeit erst ausgeführt werden kann, wenn zumindest große Teile des Bachelor-Studiums abgeschlossen sind.

Beratung

Die Praktikumsbeauftragte des Fachbereichs berät Sie gern zu allen Fragen des Vorpraktikums.