
Leistungsnachweise
Die Prüfungsordnung verlangt von den Studierenden, dass sie während ihres Studiums Leistungsnachweise erbringen. Die wichtigsten Formen der Leistungsnachweise werden hier kurz erläutert.
Die Klausur ist eine schriftliche Arbeit, die unter Aufsicht stattfindet und bei der in der Regel bestimmte Hilfsmittel erlaubt sind. Die Klausur ist die häufigste Form des Leistungsnachweises.
Das Fachgespräch ist eine mündliche Prüfung, die einzeln oder in Gruppen stattfindet.
Das Referat ist die mündliche oder schriftliche Ausarbeitung eines Themas, das in der jeweiligen Lehrveranstaltung vorgestellt und/oder diskutiert wird.
Die schriftliche Ausarbeitung wird z.B. als Diplomarbeit, Studienarbeit oder Projektarbeit angefertigt. Auch der Bericht zum BPP (betreuten Praxisprojekt), den die Studierenden über die Tätigkeit in der Praxisstelle anfertigen, gehört zu dieser Kategorie.
Die Bedingungen für die Durchführung der Leistungsnachweise gibt die lehrende Person zu Beginn der Veranstaltung am Anfang des Semesters bekannt. Zum Teil wird die Vergabe von Laborplätzen oder die Teilnahme an Veranstaltungen von verschiedenen Vorleistungen abhängig gemacht, z.B. dem Abschluss von Modulen oder einzelner darin enthaltener Lehrveranstaltungen, die das benötigte Grundwissen vermitteln. Nähere Angaben dazu finden Sie auch im Modulhandbuch.
